AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordlicht GbR

Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie unsere Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages mit Ihnen sind.

Vorbemerkung
Wir, die Nordlicht GbR, nachstehend als „wir“ abgekürzt, sind Vermieter der unter der Nordlicht GbR geführten Ferienunterkünfte.

1. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Buchung, insbesondere online-Buchung, bieten Sie uns den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage binden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch die von Ihnen geleistete Anzahlung zustande. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, die Ferienwohnung anderweitig vermieten.

2. Zahlungen
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf unserer Homepage, bzw. speziell benannte Angebote, welche für den Reisezeitraum gültig sind. Die angegebenen Zahlungen haben in festen Abständen gemäß der Buchungsbedingungen zu erfolgen.

3. Nebenkosten
Die Nebenkosten sowie Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.

4. Bedingungen und Hinweise
4.1 Der zustande gekommene Vertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör. Die Ferienunterkunft darf nicht mit mehr als den in der angegebenen Beschreibung bewohnt und benutzt werden, dass schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit.

4.2 Die Ferienunterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag nach Absprache zu verlassen. Wir bitten jedoch am Anreisetag bis 18.00 Uhr anzureisen. Bei verspäteter Anreise bitten wir um telefonische Information.

4.3 Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Es gilt die allgemeine Hausordnung, die sich in der Ferienunterkunft befindet.

4.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

5. Haftung und Pflichten
5.1 Sie haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in und an der Ferienunterkunft und auf dem Grundstück oder seinen sonstigen Einrichtungen. Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Mieters, einschließlich PKW oder weiteren Fahrzeugen. Das Einbringen eigenen Eigentums in das Mietobjekt, einschließlich der Einstellung des PKW/Motorrades auf dem Parkplatz, erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2 Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Hausverwalter bzw. dem Vermieter mitzuteilen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sehen Sie dazu bitte die bereitgestellte Inventarliste.

5.3 Haustiere sind im Mietobjekt und auf dem Grundstück nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter erlaubt.

5.4 In der Ferienunterkunft darf nicht geraucht werden.

5.5 Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Es besteht keine Haftung gegenüber dem Vermieter für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Gas- und/oder Energieversorgung.

5.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen muss der Mieter innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Beendigung des Buchungszeitraums beim Schlüsselhalter/Vermieter geltend machen. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich Einzustehen haben, ist der Mieter berechtigt eine Frist zur Behebung zu stellen. Dies muss in Schriftform erfolgen und dem Schlüsselhalter/Vermieter überbracht werden.

5.7 Die Ferienunterkunft ist mit WLAN ausgestattet. Der Mieter bestätigt mit seiner Anzahlung bei der Internetnutzung das in Deutschland geltende Gesetz des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu beachten. Das Urheberrecht soll einen Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung und Verwendung des Werkes schützen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Verletzung des Schutzbereichs und für Urheberrechtsverletzungen während seines Aufenthaltes in der Ferienunterkunft. Mit seiner Buchung erfolgt die Erteilung des Passwortes für die Internetnutzung. Das Passwort erhält der Mieter vor Ort. Der Mieter verpflichtet sich damit zur rechtmäßigen Nutzung, er ist berechtigt Internet- Recherchen durchzuführen und am E-Mail-Verkehr teilzunehmen.

6. Rückgabe des Mietobjekts
Bei Auszug muss das Mietobjekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich gesäubert werden. Diese Pflicht zur Grundreinigung gilt unabhängig von der Endreinigung durch den Eigentümer. Bei nicht durchgeführter oder nicht ordnungsgemäßer Reinigung sind wir berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand dem Mieter gegenüber in Rechnung zu stellen.

7. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Anwohnern zu nehmen. Bei allfälligen Schäden ist der Schlüsselhalter/Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Die Untervermietung ist nicht erlaubt. Der Mieter sorgt dafür, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Schlüsselhalter/Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

8. Rücktritt vom Mietvertrag
8.1 Treten Sie vom Beherbergungsvertrag zurück, so können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß §651i BGB laut folgender Aufstellung verlangen. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle. Beim Eintreffen der Nachricht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag: Die Stornierungsbedingungen sind auf der ersten Seite der jeweiligen Ferienunterkunft detailliert angegeben.

8.2 Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

9. Abtretung
Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffene Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Vermieters an Dritte abgetreten werden.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte der Mieter das Objekt auf Grund von Krankheit oder aus anderen nicht von uns vertretbaren Gründen in Folge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise nicht in Anspruch nehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

11. Rücktritt durch den Vermieter/Eigentümer
11.1 Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen, wie Anzahlung und Restzahlung, nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fristsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.

11.2 Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Beherbergungsvertrag zurücktreten oder dem Mieter nach Mietbeginn kündigen:

11.2.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter, die Reise bzw. den Reiseaufenthalt trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält.

11.2.2 ohne Einhaltung einer Frist, in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, nicht Verfügbarkeit des Mietobjekts auf Grund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Vermieters/Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigen wir den Vertrag nach 11.2.1, verfällt der Mietpreis. Treten wir gemäß 11.2.2 vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kündigen wir den Vertrag gemäß 11.2.2 nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Vermieters/Eigentümers entspricht.

12. Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalt, wie z.B. Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten, unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland. Es wird Deutsches Recht angewendet.

Stand: März 2023